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   OLG Naumburg, 06.02.1997 - 7 U 105/96   

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https://dejure.org/1997,17220
OLG Naumburg, 06.02.1997 - 7 U 105/96 (https://dejure.org/1997,17220)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.02.1997 - 7 U 105/96 (https://dejure.org/1997,17220)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 7 U 105/96 (https://dejure.org/1997,17220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen Konkursverschleppung; Anspruch der Neugläubiger auf Ersatz ihres Vertrauensschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 1998, 183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 229/06

    Anmeldung einer Amtsniederlegung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers zum

    Entgegen der Auffassung einer Gegenmeinung (LG Berlin GmbHR 93, 291; LG Köln GmbHR 1998, 183; Kießling/Eichele, GmbHR 1999, 1165 ff.) besteht auch kein zwingendes Bedürfnis für die Zubilligung einer Anmeldeberechtigung für den einzigen Geschäftsführer, der sein Amt niederlegen will.
  • OLG Bamberg, 26.06.2012 - 1 W 29/12

    Handelsregister: Berechtigung zur Anmeldung der Amtsniederlegung eines

    Von der Beschwerde nicht problematisiert, hier aber entscheidungserheblich ist allerdings die Rechtsfrage, ob dem einzigen Geschäftsführer, der sein Amt niedergelegt hat, gleichwohl jedenfalls im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Amtsniederlegung die Anmeldeberechtigung zuzubilligen ist (so z.B. LG Köln, GmbHR 1998, S. 183; LG Berlin, ZIP 1993, S. 197 f.; Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl. 2012, § 39 Rn. 8; Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Aufl. 2007, § 39 Rn. 14; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl. 2000, § 39 Rn. 6; Wicke, GmbHG, 2. Aufl. 2011, § 39 Rn. 3; Hk-GmbHG/Lücke/Simon, 2011, § 39 Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.1998 - 3 W 130/98
    Der vom Antragsteller herangezogenen Gegenansicht, die dem alleinigen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gestatten will, im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Niederlegung seines Amtes auch noch die Anmeldung seines Ausscheidens vorzunehmen (vgl. LG Berlin GmbHR 1993, 291 ; LG Köln GmbHR 1998, 183 mit zustimmender Anmerkung Müller in BB 1998, 329), tritt der Senat nicht bei.
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